Die Schulleiung muss sicherstellen, dass die genutzten Dienste allen rechtlichen Vorgaben des Landes Berlin entsprechen. Zur Unterstützung werden die benötigten Prüfungsunterlagen bereitgestellt. Damit hat die Schulleitung die Entscheidungsgrundlage, ob ein Dienst rechtskonform eingesetzt werden kann.
Das FWU prüft alle Dienste nach länderübergreifen abgestimmten Kriterien. Um auch in Berlin eingesetzt zu werden, fand eine berlinspezifische Nachprüfung durch die SenBJF statt. Die Erfüllung des Berliner Schulgesetzes, Anforderungen zur Barrierefreiheit und die Verhinderung der Leistungskontrolle von Lehrkräften sind die Schwerpunkte der Nachprüfung.
Zudem muss die Schule noch die fachliche Entscheidung über einen Einsatz treffen (z.B. durch Fachkonferenzbeschluss oder Gesamtkonferenzbeschluss) und bei kostenpflichtigen Diensten eine Finanzierung sicherstellen.
Die Dienste wurden vor Freischaltung mit dem Hauptpersonalrat abgestimmt, die Schule muss den Dienst nicht mehr beim zuständigen Personalrat beteiligen.