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Schulversäumnisanzeige

 

Kurzbeschreibung:

Hier können Sie als Klassenlehrkraft die elektronische Schulversäumnisanzeige vorbereiten und an Ihre Schulleitung übermitteln. Nach AV Schulbesuchspflicht (§11 Absatz 1 Satz 3) ist die elektronische Schulversäumnisanzeige verpflichtend.

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Übersicht

Übersicht

Zugang:

  • Der Dienst steht Nutzenden mit L-Kennung zur Verfügung, die als Klassenleitung im Berliner Schulportal eingetragen sind.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig

Hilfe und Support:


 

FAQ

Wo finde ich die Schulversäumnisanzeige im Berliner Schulportal?

  • Den Dienst finden Sie im Berliner Schulportal unter Fachverfahren.

Warum kann ich den Dienst nicht sehen?

  • Sie können den Dienst nur sehen, wenn Sie im Berliner Schulportal einer Klassen zugeordnet sind.