Umsetzung der IT-Plattform durch die Zentrale Schulverwaltungsumgebung
Die dezentrale Projektstrategie, die bis 2015 verfolgt wurde, war eine Konsequenz der politischen Willensbildung innerhalb der damaligen Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Berliner Senates. Ausgehend von der auch heute noch gültigen Prämisse, dass die nach § 64 Abs. 1 SchulG im Rahmen schulbezogener Aufgaben verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich der Schule gehören, wurden entsprechende Anforderungen an die Speicherung dieser Daten abgeleitet. Nach damaligem Verständnis durften die Daten die Schule physikalisch nicht verlassen, so dass sie jeweils vor Ort abgespeichert werden sollten. Damit erschien eine zentrale Vorgehensweise strikt ausgeschlossen.
Nach heutigem Verständnis von Datenschutz (auch von Seiten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) sichert auch eine Speicherlösung in einer Cloud bzw. in einem zentralen Rechenzentrum in Kombination mit mandantenabhängigen Zugriffsrechten auf die zentral gespeicherten Daten die Datenhoheit der einzelnen Schulen.