-
-
Ü
Mobile Endgeräte für pädagogisches Personal
-
- Wer darf ein mobiles Endgerät erhalten?
- Die mobilen Endgeräte für pädagogisches Personal können für alle pädagogische Beschäftigte, welche über eine L-Kennung verfügen, ausgegeben werden. Dies gilt auch für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter. Die Ausgabe obligt der jeweiligen Schule.
- Seit Januar 2024 erhalten Lehramtsanwärterinnen und -anwärter das mobile Endgerät über die Praxisschule und nicht mehr über das Schulpraktische Seminar.
- Wie erhält das pädagogische Personal meiner Schule ein mobiles Endgerät?
- Falls sich an Ihrer Schule noch übrige Endgeräte für pädagogisches Personal befindet, welches die Schule verlassen hat oder die Geräte nicht ausgeteilt werden konnten, spricht nichts dagegen, die übrigen Geräte für neue Kolleginnen und Kollegen bereitzuhalten. Der Nutzername (z. B. L....@edu-schule.berlin) des pädagogischen Personals wird erst mit der Erstanmeldung fest auf dem Gerät registriert und verbunden. Eine Übersicht der noch nicht registrierten Geräte können Sie beim Support anfordern.
- Für die Bestellung neuer Endgeräte wenden Sie sich bitte an den Support.
- Wie bestelle ich neue mobile Endgeräte für päd. Personal?
- Für die Bestellung neuer mobiler Endgeräte fordern Sie die gewünschte Anzahl unter Nennung der Namen, für welche Personen die Geräte vorgesehen sind in einer digital signierten E-Mail an den Support (sszb@schule.berlin.de) an. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Benutzen Sie das Stichwort #MEG im Betreff
- Es können maximal so viele Geräte bestellt werden, wie berechtigte Personen an der Schule verzeichnet sind.
- Was sollte ich bei der Ausgabe der Geräte beachten?
- Vor der Ausgabe der mobilen Endgeräte müssen die Personen der Nutzungsordnung zustimmen und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben. Sie finden die entsprechenden Dokumente ebenfalls im Berliner Schulportal: Dokumente zum Download - Berliner Schulportal
- Bitte notieren Sie, welcher Person Sie welches Endgerät (Inventarnummer, Seriennummer) ausgehändigt haben.
- Zu jedem mobilen Endgerät gehört außerdem eine Hülle, eine Tastatur, ein Eingabestift und ein Adapter. Bitte geben Sie immer nur ein vollständiges Set aus.
- Wie gehe ich vor, wenn ein Endgerät an meiner Schule kaputt ist, verloren oder gestohlen wurde?
- Wurde das Gerät bereits ausgegeben, kann die oder der pädagogische Beschäftigte sich direkt bei dem Support melden und den Schaden, Verlust oder Diebstahl melden. Ein Verlust oder Diebstahl muss zusätzlich in einer digital signierten E-Mail der Schulleitung bestätigt werden, bevor ein Wipe des Endgerätes durchgeführt werden kann.
- Das Endgerät ist eine Leihgabe der Senatsverwaltung. Der Versicherungsschutz liegt daher nicht in der Verantwortung der Schule oder des einzelnen pädagogischen Personals. Falls Endgeräte mutwillig oder grob fahrlässig durch eine pädagogische Beschäftigte oder einen pädagogischen Beschäftigten beschädigt werden, behält die Senatsverwaltung sich vor, das Gerät einzuziehen.
- Was passiert, wenn pädagogisches Personal die Schule verlässt?
- Wechselt die Person an eine andere öffentliche Schule innerhalb Berlins, wird das mobile Endgerät an die neue Schule mitgenommen.
- Bei Austritt aus dem Berliner Schuldienst, muss das Endgerät bei der zuständigen Dienststelle (z. B. der letzten Schule) abgegeben werden. Das mobile Endgerät sollte vor Abgabe durch die ausscheidende Person mit Hilfe des Supports zurückgesetzt und, wenn nötig, Daten gesichert werden. Wurde das mobile Endgerät abgegeben, ohne dass eine Rücksetzung erfolgt ist, kann die Rücksetzung ebenso über den ITB der Schule mit Hilfe des Supports durchgeführt werden.
- Ist die Nutzung der mobilen Endgeräte verpflichtend?
- Die Nutzung der mobilen Endgeräte ist momentan freiwillig. Pädagogisches Personal, dass das Endgerät zurückgeben möchte, kann dieses zuvor mit dem Support zurücksetzen und anschließend (inkl. Zubehör) bei der Schule zurückgeben. Bitte beachten Sie: Die Nutzung eines privaten mobilen Endgerätes zu Arbeitszwecken ist nicht gestattet. Genaueres lesen Sie hier: Dienstvereinbarung zu mobiler Telearbeit.
- Wie können Zeugnisse über das mobile Endgerät geschrieben werden?
- Zeugniserstellung und Zeugnisdruck können perspektivisch durch Schulen aller Schulformen über die Funktionalitäten der Berliner LUSD aus der ZSVU zentral und automatisiert erfolgen. Aus diesem Grund ist die lokale Umsetzung eines Zeugnisprogramms auf den Endgeräten nicht geplant. Der Notenclient zur Erfassung und Übermittlung von Noten in der Berliner LUSD durch Lehrkräfte wird auf den Endgeräten zur Verfügung gestellt.
- Zeugnisformulare finden Sie außerdem nach der Anmeldung in den Serviceangeboten unter "Insider-Informationen" im Berliner Schulportal. Bitte beachten Sie, dass die Formulare zur korrekten Darstellung in Adobe Acrobat bearbeitet und zuvor nicht in Edge geöffnet werden dürfen.
- Wie installiere ich die Schrift Berlin Type auf den Endgeräten?
- Neue Schriften können Sie selbstständig auf Ihrem Endgerät installieren. Die Schrift Berlin Type steht Ihnen hier zum Download bereit, weitere Schriften können Sie ebenfalls per Internetsuche finden und installieren.
- Wie wurden die Beschäftigten bei den Dienstgeräten mit einbezogen?
- Die Beschäftigtenvertretungen wurden bei den Endgeräten mit beteiligt. Es wurden die hierfür notwendigen Dokumente (wie zum Beispiel Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgeabschätzung, Sicherheitskonzept, Risikoanalyse, Ausnahmegenehmigung bei der IKT-Steuerung und Schulungskonzept) vorgelegt.
Mobile Endgeräte für Schulleitungen
Wer darf das mobile Endgerät für Schulleitungen nutzen?
- Das mobile Endgerät für Schulleitungen ist nur zur Nutzung durch die Schulleitung vorgesehen.
- In Ausnahmefällen kann das Endgerät auch von der stellvertretenden oder kommissarischen Schulleitung genutzt werden. Dies ist mit dem Support abzustimmen.
Wie erhalte ich das mobile Endgerät für Schulleitungen?
- Jede Schule erhält aktuell 1 mobiles Endgerät für Schulleitungen. Wenn Sie neu an Ihrer Schule sind, wird Ihnen das Schulleitungsendgerät von der kommissarischen oder stellvertretenden Schulleitung übergeben.
- Sollte es an Ihrer Schule keine Schulleitung geben, kann das Schulleitungsendgerät bis zur Besetzung der Stelle von der kommissarischen oder stellvertretenden Schulleitung genutzt werden.
- Vor der Nutzung muss das Schulleitungsendgerät mit dem Support zurückgesetzt werden. Sollten Sie zuvor ein mobiles Endgerät für pädagogisches Personal genutzt haben, muss dieses ebenfalls mit dem Support zurückgesetzt werden und kann danach an anderes pädagogisches Personal der Schule ausgegeben werden.
Kann das Schulleitungsendgerät auf die ZSVU zugreifen?
- Ja, sie können auf dem mobilen Endgerät für Schulleitungen über hdx3 auf die ZSVU zugreifen.
Wie gehe ich vor, wenn das Schulleitungsendgerät kaputt ist, verloren oder gestohlen wurde?
- Bitte melden Sie dies unverzüglich dem Support. Geben Sie dazu die Inventarnummer des Geräts (SCHLDxxxxxxxxxx), die Seriennummer (0xxxxxxxxx51), die Schulnummer, Ihre Benutzerkennung (Lxxxxxx) sowie eine Beschreibung des Vorfalls und Ihre Telefonnummer an.
- Das Endgerät ist eine Leihgabe der Senatsverwaltung. Der Versicherungsschutz liegt daher nicht in der Verantwortung der Schule oder der*des einzelnen pädagogischen Beschäftigten. Falls Endgeräte mutwillig oder grob fahrlässig durch eine*n pädagogische*n Beschäftigte*n beschädigt werden, behält die Senatsverwaltung sich vor, das Gerät einzuziehen.
Ich wechsele die Schule oder verlasse den Berliner Schuldienst, muss ich das Endgerät abgeben?
- Das mobile Endgerät für Schulleitungen verbleibt immer an der Schule. Bitte geben Sie dieses daher bei dem Verlassen der Schule an dieser ab. Wenn Sie Schulleitung an einer anderen öffentlichen Berliner Schule werden, erhalten Sie dort ein neues Schulleitungsendgerät. Wenn Sie anschließend keine Schulleitung mehr, aber pädagogisches Personal an einer Berliner Schule sind, erhalten Sie an dieser ein mobiles Endgerät für pädagogische Beschäftigte.
- Ich möchte die Aufnahme einer Software in das Unternehmensportal beantragen - wie gehe ich vor?
Für die Anfrage und Bereitstellung weiterer Software gibt es ab sofort eine wichtige Änderung im Verfahren: Haben Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal Vorschläge für eine Software, die für ihre Schule oder als Lizenz zentral für mehrere Schulen angeschafft werden soll, können sie sich mit der Softwareanfrage oder App-Update-Anfrage direkt und ausschließlich an die IT- Betreuerin bzw. den IT-Betreuer der Schule (ITB) wenden.
Die oder der ITB prüft, ob die Softwareanfrage den grundlegenden Anforderungen entspricht und leitet die Anfrage digital an die IT- Regionalbetreuerin bzw. den ITRegionalbetreuer (ITRB) (bei den beruflichen und zentralverwalteten Schulen erfolgt diese Weiterleitung über Abteilung IV) weiter. Die oder der ITRB beantragt nun über das Schulportal eine neue Software oder ein Update. Erfüllt die angeforderte Software die Kriterien, die für eine weiterführende Prüfung notwendig sind, wird sie im Serviceportfolio aufgenommen.
Dort wird die angefragte Software abschließend in Bezug auf Datenschutz, IT-Sicherheit sowie User Experience und Barrierefreiheit geprüft. Nach positiver Prüfung wird die Software getestet und schließlich im Unternehmensportal auf dem mobilen Endgerät zum Download für das pädagogische Personal bereitgestellt. Parallel werden den Beschäftigtenvertretungen (Hauptpersonalrat, Frauenvertretung und Hauptschwerbehindertenvertretung) die Serviceinformationen bereitgestellt.
Die aktuelle Übersicht verfügbarer Software für die mobilen Endgeräte finden Sie im Berliner Schulportal unter „Serviceangebote“ im neuen Bereich „Software im Unternehmensportal“ (Zugriff nur nach Anmeldung als Lehrkraft im Schulportal).Für Fragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren IT-Betreuer oder Ihre IT-Betreuerin.
-
Ü
SLEG - Mobile Endgeräte für Schulleitungen und weitere Verwaltungsrollen (Notebooks)
-
- Wer darf das mobile Endgerät für Schulleitungen und andere Rollen nutzen?
- Alle Informationen zu SLEG finden Sie hier: https://schulportal.berlin.de/serviceangebote/sleg
Berechtigt sind folgende Rollen:
- Stellvertretende Schulleitung
- 2. stellvertretende Schulleitung
- Oberstufenkoordination
- Mittelstufenkoordination
- Koordinierende Erziehung/Koordinierende Fachkräfte
ACHTUNG:
- Grundstufenleitungen & stellvertretende Grundstufenleitungen sind auch berechtigt.
- Die Beantragung erfolgt aber nicht über das aktuelle Formular, sondern separat per E-Mail. Bitte senden Sie uns dazu eine elektronisch signierte E-Mail von Ihrer Dienstmail (bsn@bsn.schule.berlin.de) an sszb@schule.berlin.de und nennen Sie uns folgenden Datensatz pro berechtigte Person:
- Nachname, Vorname
- Funktionsrolle
- L-Kennung
- SCHV-Kennung
- Für eine bessere Zuordnung und Bearbeitung nutzen Sie Ihre BSN und die Begriffe #SLEG #Antrag #Grundstufe im Betreff. Wir schreiben Ihnen, sobald wir nach einer Prüfung neue Geräte für Ihre Schule in Auftrag gegeben haben.
- Wie erhalte ich das mobile Endgerät für Schulleitungen und andere Funktionsrollen der Verwaltung?
- Alle Informationen zu SLEG finden Sie hier: https://schulportal.berlin.de/serviceangebote/sleg
- Kann das Schulleitungsendgerät auf die ZSVU zugreifen?
Ja, sie können auf dem mobilen Endgerät für Schulleitungen über hdx3 auf die ZSVU zugreifen.
- Wie gehe ich vor, wenn das Schulleitungsendgerät kaputt ist, verloren oder gestohlen wurde?
- Bitte melden Sie dies unverzüglich dem Support. Geben Sie dazu die Inventarnummer des Geräts (SCHLDxxxxxxxxxx), die Seriennummer (0xxxxxxxxx51), die Schulnummer, Ihre Benutzerkennung (Lxxxxxx) sowie eine Beschreibung des Vorfalls und Ihre Telefonnummer an.
- Das Endgerät ist eine Leihgabe der Senatsverwaltung. Der Versicherungsschutz liegt daher nicht in der Verantwortung der Schule oder der oder des einzelnen pädagogischen Beschäftigten. Falls Endgeräte mutwillig oder grob fahrlässig durch pädagogisches Personal beschädigt werden, behält die Senatsverwaltung sich vor, das Gerät einzuziehen.
- Ich wechsele die Schule oder verlasse den Berliner Schuldienst, muss ich das Endgerät abgeben?
- Mit dem Rollout weiterer SLEG für einen erweiterten Personenkreis, der seit Beginn des Schuljahres 2024/2025 erfolgt, kann das Gerät an eine andere Schule mitgeführt werden – auch beim Wechsel in eine neue berechtigte Rolle. Voraussetzung ist also immer, dass Sie auch nach dem Schulwechsel zum berechtigten Personenkreis gehören und sowohl eine L-Kennung, als auch eine SCHV-Kennung innehaben. Ist dies nicht mehr der Fall, muss dies unverzüglich gemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier: https://schulportal.berlin.de/serviceangebote/sleg