- Die Beschäftigtenvertretungen wurden bei den Endgeräten mit beteiligt. Es wurden die hierfür notwendigen Dokumente (wie zum Beispiel Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgeabschätzung, Sicherheitskonzept, Risikoanalyse, Ausnahmegenehmigung bei der IKT-Steuerung und Schulungskonzept) vorgelegt.
Mobile Endgeräte für Schulleitungen
Wer darf das mobile Endgerät für Schulleitungen nutzen?
- Das mobile Endgerät für Schulleitungen ist nur zur Nutzung durch die Schulleitung vorgesehen.
- In Ausnahmefällen kann das Endgerät auch von der stellvertretenden oder kommissarischen Schulleitung genutzt werden. Dies ist mit dem Support abzustimmen.
Wie erhalte ich das mobile Endgerät für Schulleitungen?
- Jede Schule erhält aktuell 1 mobiles Endgerät für Schulleitungen. Wenn Sie neu an Ihrer Schule sind, wird Ihnen das Schulleitungsendgerät von der kommissarischen oder stellvertretenden Schulleitung übergeben.
- Sollte es an Ihrer Schule keine Schulleitung geben, kann das Schulleitungsendgerät bis zur Besetzung der Stelle von der kommissarischen oder stellvertretenden Schulleitung genutzt werden.
- Vor der Nutzung muss das Schulleitungsendgerät mit dem Support zurückgesetzt werden. Sollten Sie zuvor ein mobiles Endgerät für pädagogisches Personal genutzt haben, muss dieses ebenfalls mit dem Support zurückgesetzt werden und kann danach an anderes pädagogisches Personal der Schule ausgegeben werden.
Kann das Schulleitungsendgerät auf die ZSVU zugreifen?
- Ja, sie können auf dem mobilen Endgerät für Schulleitungen über hdx3 auf die ZSVU zugreifen.
Wie gehe ich vor, wenn das Schulleitungsendgerät kaputt ist, verloren oder gestohlen wurde?
- Bitte melden Sie dies unverzüglich dem Support. Geben Sie dazu die Inventarnummer des Geräts (SCHLDxxxxxxxxxx), die Seriennummer (0xxxxxxxxx51), die Schulnummer, Ihre Benutzerkennung (Lxxxxxx) sowie eine Beschreibung des Vorfalls und Ihre Telefonnummer an.
- Das Endgerät ist eine Leihgabe der Senatsverwaltung. Der Versicherungsschutz liegt daher nicht in der Verantwortung der Schule oder der*des einzelnen pädagogischen Beschäftigten. Falls Endgeräte mutwillig oder grob fahrlässig durch eine*n pädagogische*n Beschäftigte*n beschädigt werden, behält die Senatsverwaltung sich vor, das Gerät einzuziehen.
Ich wechsele die Schule oder verlasse den Berliner Schuldienst, muss ich das Endgerät abgeben?
- Das mobile Endgerät für Schulleitungen verbleibt immer an der Schule. Bitte geben Sie dieses daher bei dem Verlassen der Schule an dieser ab. Wenn Sie Schulleitung an einer anderen öffentlichen Berliner Schule werden, erhalten Sie dort ein neues Schulleitungsendgerät. Wenn Sie anschließend keine Schulleitung mehr, aber pädagogisches Personal an einer Berliner Schule sind, erhalten Sie an dieser ein mobiles Endgerät für pädagogische Beschäftigte.