Für die Anfrage und Bereitstellung weiterer Software gibt es ab sofort eine wichtige Änderung im Verfahren: Haben Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal Vorschläge für eine Software, die für ihre Schule oder als Lizenz zentral für mehrere Schulen angeschafft werden soll, können sie sich mit der Softwareanfrage oder App-Update-Anfrage direkt und ausschließlich an die IT- Betreuerin bzw. den IT-Betreuer der Schule (ITB) wenden.
Die oder der ITB prüft, ob die Softwareanfrage den grundlegenden Anforderungen entspricht und leitet die Anfrage digital an die IT- Regionalbetreuerin bzw. den ITRegionalbetreuer (ITRB) (bei den beruflichen und zentralverwalteten Schulen erfolgt diese Weiterleitung über Abteilung IV) weiter. Die oder der ITRB beantragt nun über das Schulportal eine neue Software oder ein Update. Erfüllt die angeforderte Software die Kriterien, die für eine weiterführende Prüfung notwendig sind, wird sie im Serviceportfolio aufgenommen.
Dort wird die angefragte Software abschließend in Bezug auf Datenschutz, IT-Sicherheit sowie User Experience und Barrierefreiheit geprüft. Nach positiver Prüfung wird die Software getestet und schließlich im Unternehmensportal auf dem mobilen Endgerät zum Download für das pädagogische Personal bereitgestellt. Parallel werden den Beschäftigtenvertretungen (Hauptpersonalrat, Frauenvertretung und Hauptschwerbehindertenvertretung) die Serviceinformationen bereitgestellt.
Die aktuelle Übersicht verfügbarer Software für die mobilen Endgeräte finden Sie im Berliner Schulportal unter „Serviceangebote“ im neuen Bereich „Software im Unternehmensportal“ (Zugriff nur nach Anmeldung als Lehrkraft im Schulportal).Für Fragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren IT-Betreuer oder Ihre IT-Betreuerin.