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SLEG Titel

Schulleitungsendgerät für Schulleitungen und weitere edukative Verwaltungsrollen

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Einführung, grundlegende Informationen und FAQ

 

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Schulleitungsendgerät (kurz SLEG) für Schulleitungen und weitere ausgewählte Verwaltungsrollen.

 

Beim SLEG handelt sich um ein vollwertiges Notebook, welches den mobilen Zugriff auf die ZSVU ermöglicht und über die Ihnen bereits vertrauten Funktionen des mobilen Endgeräts (MEG) verfügt.

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Inhalt

 

SLEG

Was ist ein SLEG?

Seit März 2023 haben die Schulleitungen Berlins die Möglichkeit, ein neues Endgerät zu erhalten – das Schulleitungsendgerät, im folgenden SLEG genannt. Seit Mai 2024 haben nun auch weitere Funktionsrollen die Möglichkeit ein SLEG zu erhalten. Der Bedarf wird derzeit über eine Abfrage ermittelt. Die Bereitstellung erfolgt zentral an die Schulen. Eine Beantragung darüber hinaus bzw. auf anderem Wege ist derzeit nicht möglich.

 

Das Ziel der Bereitstellung ist es, Ihnen als Schulleitung und Schulverwaltung ein vollwertiges Notebook für mobiles Arbeiten an die Hand zu geben, welches den ortsgebundenen Zugriff auf die ZSVU (Zentrale Schulverwaltungsumgebung) und somit Ihre offizielle Dienstmail, die Lehrkräfte-Unterricht-Schuldatenbank (LUSD) sowie ggf. die Stundenplansoftware Untis ermöglicht ermöglicht. Darüber hinaus ist das Notebook genauso konfiguriert wie das mobile Endgerät für pädagogisch Beschäftigte. Es weist alle Funktionen auf, die Sie bereits vom MEG kennen.

Anmeldung

Die Anmeldung am SLEG erfolgt über denselben Benutzernamen, den Sie für das Berliner Schulportal verwenden bzw. für das MEG verwendet haben (auch als L-Kennung bekannt).

 

Bevor Sie als Schulleitung oder Schulverwaltung ein SLEG in Betrieb nehmen, müssen Sie das zuvor verwendete MEG zurücksetzen lassen. Die parallele Nutzung von beiden Geräten ist nicht möglich.

Zugang zur ZSVU

Der mobile Zugang zur ZSVU erfolgt über die Citrix-Workspace-App, für die ein persönliches Zertifikat notwendig ist. Der Start der Anwendung erfolgt ausschließlich durch das Aufrufen der Verknüpfung "ZSVU" auf dem Desktop des Geräts. Die Nutzung ist grundsätzlich mit jedem LAN oder W-LAN möglich. Ausgenommen sind lokale Konfigurationen, welche nur einen bestimmten Gerätekreis zulassen. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall bitte den entsprechenden IT-Verantwortlichen.

 

Bei Fragen, Anliegen und Problemen wenden Sie sich an den Schulportal-Support des SSZB:

E-Mail: sszb_3fDje8f-hsaschule.berlin.de

Telefon (Mo-Fr: 7:30 -15:30): 

030 9021 4666 (Auswahl 2)

 

 

Geräte für weitere Funktionsrollen in der Schulverwaltung

Wer wird zukünftig ein Gerät erhalten?

Bei den SLEG für den erweiterten Personenkreis der Schulverwaltung handelt es sich um baugleiche Geräte (vollwertiges Notebook) – Konfiguration, Ausstattung, Anmeldung, Nutzung und Zugang zur ZSVU sind identisch zu den unter SLEG geschilderten Punkten. Der Support wird ebenso vom SSZB geleistet. Mit der zukünftigen Bereitstellung werden Zertifikate für den Zugang zur ZSVU bereitgestellt, welche parallel zum Rollout vorliegen werden.

 

Weitere SLEG werden zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 für einen erweiterten Personenkreis der Verwaltung bereitgestellt. Informationen zu berechtigten Nutzendengruppen wurden bereits im Rahmen der Bedarfsabfrage per E-Mail an die Schulen gesendet. Der Bedarf wird mittels eines Formulars, in welchem die berechtigten Funktionsrollen gelistet sind, bei den Schulen über die Dienstmail abgefragt. Eine Beantragung durch die Schulen ist nicht notwendig. Bitte sehen Sie von individuellen Anfragen ab, da diese die Bereitstellungzeit verlängern.

Keine Geräte für Sekretariat & Verwaltungsleitungen 

Da für die Nutzung zwingend eine L-Kennung notwendig ist, ist die Bereitstellung für Sekretariate und Verwaltungsleitungen aktuell nicht vorgesehen. Wir prüfen aktuell Alternativen für die Bereitstellung eines mobilen Zugangs zur ZSVU. Die Bereitstellung eines mobilen Zugangs zur ZSVU für Sekretariatsmitarbeitende und Verwaltungsleitungen werden voraussichtlich nur im Rahmen der Genehmigung von alternierender Telearbeit oder mobiler Telearbeit möglich sein.

 

 

Berechtigung für SLEG

Wer ist aktuell auf ein Gerät berechtigt? 

In der ersten Phase der Bereitstellung wurde ein Gerät pro Schule an die Schulleitung ausgegeben. Alle Schulen wurden über diesen Vorgang informiert und haben detaillierte Informationen zur Ausgabe erhalten. 

 

In Sonderfällen (Sabbatjahr, Elternzeit, Langzeiterkrankung, Schulleitung nach Pension noch nicht besetzt) wurde das Gerät, je nach Dauer der voraussichtlichen Abwesenheit, an die eingesetzte kommissarische Schulleitung überschrieben. Mit dem Rollout an weitere Rollen ist dies vorerst nicht mehr notwendig. Sollten Sie den Schuldienst verlassen oder keine Verwaltungsfunktion mehr innehaben, melden Sie dies bitte dem SSZB, damit das Zurücksetzen des Geräts initiiert werden kann, und händigen Sie das Gerät der Schulleitung aus. Anschließend kann das Gerät an eine weitere Person gegeben werden, welche die Anforderungen erfüllt (berechtigte Rolle, L-Kennung, SCHV-Kennung).

 

Nach Bestätigung der Schulaufsicht wurde das Gerät versendet oder ein vorhandenes Gerät berechtigt bzw. das vorhandene ZSVU-Zertifikat angepasst. War das Gerät bereits mit einer L-Kennung verknüpft, musste dieses zurückgesetzt werden. Die Rücksetzung ist auch jetzt noch notwendig, wenn das Gerät die Person wechseln sollte. In der Vergangenheit waren die SLEG noch an die entsprechende Schule gebunden und wurden bei einem Wechsel der Schule oder der Rolle nicht mitgeführt. Mit Rollout an weitere Funktionsrollen wird dieses Vorgehen nun angepasst. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das Gerät von der berechtigten Verwaltungskraft nahtlos an einer anderen Schule eingesetzt werden.

Wer wird zukünftig ein Gerät erhalten?

Aktuell werden die SLEG auch für weitere Verwaltungsrollen bereitgestellt. Der Bedarf wird im Juni/Juli 2024 über die Schulleitung durch eine zentrale Abfrage der SenBJF ermittelt. Kommt es zu personellen Änderungen an einer Schule, so bekommen die neuen Funktionsträger die Geräte der ehemaligen Funktionsträger. Sollten zusätzliche Funktionsträger an einer Schule dazukommen, kann seitens der Schulleitung über eine signierte Mail ein zusätzliches SLEG beantragt werden. 

 

Berechtigt sind folgende Rollen:

 

  • Stellvertretende Schulleitung
  • 2. stellvertretende Schulleitung
  • Oberstufenkoordination
  • Mittelstufenkoordination
  • Koordinierende Erziehung/Koordinierende Fachkräfte

 

ACHTUNG:

  • Grundstufenleitungen & stellvertretende Grundstufenleitungen sind auch berechtigt.
    • Die Beantragung erfolgt aber nicht über das aktuelle Formular, sondern separat per E-Mail. Bitte senden Sie uns dazu eine elektronisch signierte E-Mail von Ihrer Dienstmail (bsn_3fDje8f-hsabsn.schule.berlin.de) an sszb_3fDje8f-hsaschule.berlin.de und nennen Sie uns folgenden Datensatz pro berechtigte Person:
      • Nachname, Vorname
      • Funktionsrolle
      • L-Kennung
      • SCHV-Kennung

Für eine bessere Zuordnung und Bearbeitung nutzen Sie Ihre BSN und die Begriffe #SLEG #Antrag #Grundstufe im Betreff. Wir schreiben Ihnen, sobald wir nach einer Prüfung neue Geräte für Ihre Schule in Auftrag gegeben haben.

 

Das SLEG ersetzt ein genutztes mobiles Endgerät für pädagogische Beschäftigte (MEG/Windows-Surface). Die parallele Nutzung ist nicht möglich.

 

Das SLEG ist ein vollwertiges HP-Elitebook mit einem mobilen Zugang zur ZSVU über ein vorinstalliertes Zertifikat. Es bestehen folgende verbindlich zu erfüllende Mindestanforderungen für den Abruf eines Geräts:

 

  • Zugehörigkeit zur genannten Personengruppe
  • eine L-Kennung (Login Berliner Schulportal)
  • eine SCHV-Kennung (Login ZSVU).

Wechsel von Funktion und/oder Schule

Findet ein Wechsel der Funktion innerhalb der Verwaltung einer Schule statt, kann das Gerät einfach weiterverwendet werden – beispielsweise beim Wechsel aus der stellvertretenden Schulleitung oder einer anderen Rolle zur Schulleitung. Wechselt eine Person an eine andere Schule, kann das Gerät ebenfalls weiterverwendet werden (Voraussetzung: Sie gehört nach wie vor zum berechtigten Personenkreis). Der Wechsel einer Schule oder Rolle muss zeitnah dem SSZB gemeldet werden.

 

Bitte beachten Sie: In der Vergangenheit waren die Geräte an eine Schule gebunden. Mit dem Rollout weiterer Geräte wird die Standortbindung aufgehoben. Dies bedeutet, Personen können das Gerät auch nach einem Wechsel der Schule oder Ihrer Rolle benutzen, solange sie zum berechtigten Personenkreis gehören und eine L-Kennung sowie SCHV-Kennung haben. 

Schulabgang

Ebenso ist ein Schulabgang ohne Folgebeschäftigung in einer berechtigten Rolle zu melden. Das Gerät muss dann zurückgesetzt werden und wird entweder einer anderen berechtigten Person am entsprechenden Standort ausgehändigt oder zum ausgebenden Dienstleister zurückgeführt. Soll eine neue Person das Gerät nutzen, muss diese zum berechtigten Personenkreis gehören, über die entsprechenden Zugänge verfügen (L-Kennung & SCHV-Kennung) und dies beim SSZB melden. Erst dann ist die Nutzung gestattet.

 

 

Technische Ausstattung des SLEG

Was für ein Gerät wird bereitgestellt?

Das SLEG ist ein HP EliteBook 845 G7 mit der folgenden Konfiguration:

  • Prozessor: AMD Ryzen 5 PRO 4650U-APU mit AMD Radeon-Grafikchip
  • Arbeitsspeicher: 8 GB DDR4-3200-SDRAM (1 x 8 GB)
  • Display (ohne Touch): 14,0 Zoll FHD Anti-Glare LED UWVA (1920x1080)
  • Festplatte: 256-GB-PCIe-NVMe-M.2-TLC-Solid-State-Laufwerk
  • Webcam: Ja
  • Windows: Windows 10Pro

 

Das Gerät verfügt über 2 USB-A und 2 USB-C Anschlüsse, einen HDMI-Anschluss, sowie eine 3,5“ Kopfhörer-Buchse.

Mitgeliefertes Zubehör

Das Paket enthält zusätzlich zum Endgerät eine Willkommensmappe bzw. ein Anschreiben mit Informationen zur Anmeldung.

Für eine Verwendung des Internets per LAN-Kabel wird ein USB-C auf RJ45-Adapter mitgeliefert. 

Welche Software kann genutzt werden?

Anwendungen können, wie auch beim MEG, ausschließlich aus dem Unternehmensportal installiert werden. Ist ein Programm nicht verfügbar, kann die Bereitstellung angefragt werden. Um ein schnelles Verfahren zu ermöglichen, werden Software-Anforderungen zentral an Schulen gesammelt und durch die IT-Betreuung (ITB) an die IT-Regionalbetreuung (ITRB) gemeldet. Diese leiten dann die Anfrage an das Service-Portfoliomanagement weiter. Innerhalb der ZSVU ist der bekannte Umfang an Software verfügbar, einschließlich berechtigte Fachverfahren wie etwa LUSD und ggf. Untis.

 

 

Bereitstellung von SLEG

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Rollout der exklusiv für Schulleitungen bereitgestellte SLEG ist seit Mitte Oktober 2023 abgeschlossen.

Schulen, welche ein Gerät abgelehnt haben, aus organisatorischen Gründen keine Schulleitung benennen konnten oder nicht auf die Abfrage-E-Mails reagierten, haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Bedarf zu kommunizieren und ein Gerät zu erhalten.

Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie diese per elektronisch signierter Dienstmail stellen und uns Ihre L-Kennung mitteilen.

SLEG (nur Schulleitungen)

  • Alle Schulen haben eine E-Mail erhalten, in der Sie um Rückmeldung nach Bedarf und weiteren Informationen gebeten wurden (abgeschlossen).
  • Nachdem wir eine Antwort per elektronisch signierter Dienstmail (bsn_3fDje8f-hsabsn.schule.berlin.de) mit Ihrer L-Kennung erhalten, beauftragen wir den Dienstleister Cancom mit dem Versand des Geräts.
  • Parallel zum Versand beauftragen wir Ihr ZSVU-Zertifikat.
  • Das SLEG wird nun an die Schule zu Händen der berechtigten Person versendet. Sie erhalten eine E-Mail mit Sendungsverfolgungsnummer.

SLEG für erweiterten Personenkreis der Schulverwaltung

  • In der ersten Phase des Rollouts erhält jede Schule ein Formular zur Bedarfsanfrage an die Dienstmail. In diesem Formular muss für jede berechtigte Person, die ein Gerät erhalten möchte, Nachname, Vorname,  L-Kennung und Funktionsrolle angegeben werden. Das ausgefüllte Formular muss per elektronisch signierter Dienstmail (BSN_3fDje8f-hsaBSN.schule.berlin.de) als Antwort auf die E-Mail zurückgesendet werden. Bitte achten Sie darauf, die Vorgangsnummer im Betreff beizubehalten, damit der Vorgang zugeordnet werden kann. Geschieht dies nicht, verzögert es oder verhindert es die Bearbeitung.
  • Nach Ermittlung des Bedarfs werden die Geräte gebündelt per Dienstleister an die Schule geliefert, aber einzeln zugewiesen (z. H. der genannten und berechtigten Person).
  • Nach Erhalt des Geräts senden Sie die enthaltenen Lieferscheine auf beiden Seiten unterschrieben und mit Schulstempel versehen als Scan an die Firma Cancom bzw. quittieren den Lieferschein bei der persönlichen Übergabe. Antworten Sie hierzu einfach auf die Bereitstellungs-E-Mail des Dienstleisters. 
  • Mit der Entgegennahme von Geräten verpflichtet sich die Schulleitung, diese zeitnah an die berechtigten Personen auszugeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte ausschließlich an die im Formular ausgewiesenen Personen ausgehändigt werden dürfen. Verlässt oder wechselt eine Person die Schule, ist dies unverzüglich dem SSZB zu melden. Das Gerät kann an andere Schulen mitgeführt werden, muss aber der neuen Schule zugewiesen oder zurückgesetzt und im System als frei hinterlegt werden. Die Mitnahme und weitere Nutzung ist nur möglich, wenn im Anschluss eine berechtigte Funktionsrolle in der Verwaltung vorhanden ist.

Schritte nach der Bereitstellung von SLEG

 

 

- Benutzernamen (Lxxxxxx_3fDje8f-hsaedu-schule.berlin)

- Seriennummer (Auf der Rückseite Ihres Endgeräts hinter dem Klappständer unterhalb des - Microsoft Schriftzuges. Es handelt sich um eine ca. 12-stellige Ziffernfolge, beginnend mit Null)

- Inventarnummer (Beginnt mit SCHLD, auf dem Aufkleber des Landes Berlin zu finden.)

- Telefonnummer

- Zeiten der Erreichbarkeit (90min.+)

 

  • Nachdem das MEG zurückgesetzt wurde, können Sie sich mit Ihrer L-Kennung und dem von Ihnen erstellten Passwort am SLEG anmelden. Eine parallele Nutzung von MEG und SLEG ist nicht möglich.
  • Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung eines Zertifikats kann mehr Zeit beanspruchen als die Lieferung der Geräte, daher könnte die ZSVU auf dem Gerät nicht initial verfügbar sein. Die Installation des Zertifikats geschieht automatisch nach einem Neustart bzw. der Installation aller offenen Microsoft Windows Updates. Für den Rollout der Geräte des erweiterten Personenkreises ist es geplant, bereits mit Versand der Geräte die Zertifikate zum Abruf vorliegen zu haben.
  • WICHTIG: Melden Sie sich bitte dennoch zeitnah mit Ihrer L-Kennung an und führen Sie alle Windows-Updates aus. Hierzu bitte, auch nach erfolgten Neustarts, solange die Option Nach Updates suchen anwählen, bis keine offenen Updates mehr gefunden werden. Die Installation des Zertifikats und der nötigen Anwendung geschieht automatisch, sobald das Zertifikat verfügbar ist.
  • Es wird anschließend eine Verknüpfung auf dem Desktop und im Startmenü erstellt. Sie können das SLEG nun vollumfänglich nutzen und wie gewohnt auf die Verwaltungsumgebung Ihrer Schule zugreifen.

 

Beschädigung an der Hardware

Das Gerät oder Zubehör ist beschädigt

Sollte das Gerät oder Zubehör, egal ob durch Fremd- oder Eigenverschulden, abhandengekommen oder beschädigt worden sein, muss dies unverzüglich dem SSZB gemeldet werden. Bitte teilen Sie folgende Daten mit:

 

  • Name, Vorname und Ihre persönliche L-Kennung
  • Inventarnummer des Geräts, wenn vorhanden
  • Eine Telefonnummer, unter der Sie gut erreichbar sind (bevorzugt Ihre Mobilfunknummer)
  • Vorlage einer polizeilichen Anzeige bei Diebstahl
  • Hergang des Schadens bzw. des Diebstahls
  • Genaue Beschreibung des Fehlerbilds und Auswirkungen auf die Funktionalität des Gerätes
  • Wenn möglich, Fotos des Schadens

 

Sobald wir diese Informationen von Ihnen erhalten, veranlassen wir Reparatur oder Ersatz bzw. Austausch von defektem Zubehör (z. B. Ladekabel).

 

 

ZSVU

Wie ist der Zugang zur ZSVU möglich?

Der Zugang zur ZSVU wird auf den SLEG über die Citrix-Workspace-App im Zusammenspiel mit einer entsprechenden Zertifikatskette und einem Zertifikat realisiert. Wenn für eine berechtigte Person ein SLEG beauftragt wird, stellen wir gleichzeitig das benötigte Zertifikat bereit.

 

Das Zertifikat installiert sich nach dem ersten Start bzw. bei verzögerter Bereitstellung einem Neustart selbstständig. Die Installation der Anwendung und auch des Zertifikats geschieht nach Anmeldung und Verknüpfung des Geräts mit der L-Kennung automatisch im Hintergrund.

 

Es kann sein, dass vom System priorisierte Windows-Updates dies anfänglich verhindern. Es ist daher zwingend notwendig, direkt nach der Anmeldung mit Ihrer L-Kennung alle offenen Windows-Updates und damit verbundenen Neustarts des Gerätes auszuführen. Beachten Sie hierzu die Hinweise im Dokument zur Inbetriebnahme.

Aufrufen der ZSVU

Beim Starten des Geräts wird im Hintergrund automatisch Ihr Zertifikat abgerufen und installiert. Anschließend erscheint eine neue Verknüpfung zu der ZSVU auf dem Desktop (s. Abbildung 1) und im Startmenü. Die Installation der Citrix-Workspace-App geschieht ebenfalls automatisch. Achtung: Ein manuelles Aufrufen der Citrix- App öffnet nicht die gewünschte Umgebung.

 

Abbildung 1: Anzeige des ZSVU-Icons

  1. Rufen Sie die ZSVU im Browser auf, indem Sie auf das ZSVU-Icon (s. Abbildung 1) einen Doppelklick machen. Bitte beachten Sie: Der Start der ZSVU ist nur über den Aufruf dieser Verknüpfung möglich. 

  2. Klicken Sie anschließend auf das Zertifikat (Abbildung 2, Schritt 1). Bitte beachten Sie: Die aktive Auswahl des Zertifikats vor dem Klick auf OK im Browserfenster ist unbedingt notwendig!
  3. Klicken Sie auf OK (Abbildung 2, Schritt 2).

Abbildung 2: Auswahl und Bestätigung des Zertifikats 

Anmeldung an der ZSVU

Nachdem Sie die ZSVU erfolgreich aufgerufen haben, ist die Anmeldung am Desktop sehr einfach:

  1. Eingabe Ihrer Daten (SCHV-Kennung und Passwort) in der ZSVU-Anmeldemaske (Abb. 3)
  2. War die Eingabe erfolgreich, startet die Citrix-Receiver-App und zeigt die vorhandenen Desktops an.
  3. Wählen Sie ITIS-ZSVU Desktop-Prod, indem Sie auf das entsprechende Icon klicken (Abb. 4)
  4. Die ZSVU startet nun und kann auf Vollbild vergrößert werden.

Abbildung 3: Anmeldung an der ZSVU

 

Abbildung 4: Anmeldung an der ZSVU

Mögliche Fehler und Lösungen bei der Bereitstellung/Installation der ZSVU

Wenn Sie Probleme mit der Bereitstellung des Zertifikats oder der ZSVU haben, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise aufmerksam durch!

 

  • Sollten Sie ein MEG (mobiles Endgerät für pädagogische Beschäftigte, Surface-Tablet) nutzen, setzen Sie dieses unbedingt VOR Anmeldung am SLEG zurück. Eine Anmeldung an zwei Geräten erzeugt Fehler. Denken Sie daran, vor der Rücksetzung Ihres MEG die darauf befindlichen Daten zu sichern.
  • Aktivieren Sie Ihr SLEG, indem Sie sich mit der persönlichen L-Kennung (LXXXXXX_3fDje8f-hsaedu-schule.berlin) anmelden.
  • Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden oder das Gerät länger nicht genutzt haben: Führen Sie alle vorhandenen Windows-Updates und damit verbundene mehrfache Neustarts aus. Vorher kann das erforderliche Paket nicht bereitgestellt werden.
  • Sollte nach der erfolgreichen Installation des Zertifikats keine neue Verknüpfung erscheinen, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Sie können den Vorgang beschleunigen, indem Sie in der App Unternehmensportal unter Einstellungen die Option Synchronisieren auswählen und das Gerät anschließend neu starten.
  • Wenn Sie bereits vorher prüfen möchten, ob Ihr Zertifikat installiert wurde und der Zugang möglich ist, kopieren Sie folgende Internetadresse in Ihren Edge-Browser: https://hdx3.verwalt-berlin.de/. War der Bereitstellungsprozess erfolgreich, fragt Ihr Browser oben im Fenster nun das installierte Zertifikat ab. Wählen Sie das Zertifikat durch einen Klick aus (wichtig!) und bestätigen Sie anschließend mit OK. Nun erscheint die Anmeldemaske für die ZSVU.
  • Sollte sich an Ihrer Schule die auf das SLEG berechtigte Person geändert haben, wenden Sie sich bitte direkt an das SSZB, um das Zertifikat anpassen zu lassen.

 

 

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Überschrift - FAQ zu SLEG und MEG+

FAQ zum Schulleitungsendgerät und zum mobilen Endgerät Plus

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