Bildschirmsperre
Bildschirmsperre
Die Bildschirmsperre dient dazu, einen Rechner gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sperren. Ein Weiterarbeiten ist erst möglich, wenn sich der angemeldete Benutzer mit seinem Passwort authentifiziert hat.
Ich will doch nur kurz Wasser holen!
Der Zeitraum Ihrer Abwesenheit ist nicht so erheblich. Mit der Bildschirmsperre wird nicht nur verhindert, dass zufällig anwesende oder gezielt suchende Personen Zugriff auf personenbezogene Daten und Anwendungen an Ihrem Rechner haben, sondern auch, dass andere mit Ihrer Kennung Tätigkeiten an Ihrem Rechner durchführen können, die auf Sie zurückgeführt werden. Einem versierten IT-Nutzer reichen schon wenige Sekunden, um Ihnen, dem Land Berlin oder einzelnen Personen (z.B. Schülern) während Ihrer Abwesenheit Schaden zuzufügen (zum Beispiel durch die Einsicht in ein Personaldokument, die Änderung von Schülerdaten oder das Drucken sensibler Dokumente).
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, sperren Sie bitte immer manuell den Rechner.
Das erreichen Sie so:
+ L (Windows- und L-Taste gleichzeitig drücken.) oder
- Sie drücken gleichzeitig die Tasten Strg + Alt + Entf und wählen Computer sperren.
Die Sperre ist auch erforderlich, wenn Sie den Arbeitsplatz nur „kurz“ verlassen und/oder Kollegen noch im Raum sind!
Rechner in der ZSVU schalten die Bildschirmsperre nach 20 Minuten ein. Sollten Sie an einem anderen Rechner ohne diese Einstellung arbeiten, so bitten Sie Ihren Administrator, die Bildschirmsperre ebenfalls auf diesen Zeitabstand einzustellen.
Eine automatische Bildschirmsperre entbindet allerdings nicht von der Verpflichtung, den Bildschirm manuell zu sperren, sobald der Arbeitsplatz verlassen wird.